| Dumontpraxis im Kanton Bern |
Dumontpraxis wird im Kanton Bern aufgehoben29.01.2009 - Der Regierungsrat des Kantons Bern hat aufgrund einer Gesetzesänderung des Bundes beschlossen, die Dumontpraxis betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern rückwirkend per 1. Januar 2009 aufzuheben. Wer bisher eine im Unterhalt vernachlässigte Liegenschaft kaufte und diese innert fünf Jahren nach dem Erwerb renovierte, konnte die entsprechenden Unterhaltskosten sowohl bei den Bundes- wie auch bei den kantonalen Einkommenssteuern nur teilweise zum Abzug bringen (so genannte Dumontpraxis). Dies wird sich nun bereits für das Steuerjahr 2009 ändern: Der Regierungsrat des Kantons Bern hat aufgrund einer Gesetzesänderung des Bundes beschlossen, die Dumontpraxis betreffend die Kantons- und Gemeindesteuern rückwirkend per 1. Januar 2009 aufzuheben. Auch der Bund hebt die Dumontpraxis auf – allerdings erst ab dem Steuerjahr 2010. Der Regierungsrat hofft, dass diese rasche Umsetzung im Kanton Bern auch positive Impulse für die bernische Bauwirtschaft bringen wird. Quelle: http://www.fin.be.ch/site/sv-steuerverwaltung/sv-aktuell/sv-aktuell-meldungen.htm?newsId=16263
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